Ich bin ausdrücklich für technischen Fortschritt. Neue Mobilfunktechnik kann Leben retten, den Verkehr sicherer machen, bei Katastrophen helfen und medizinische Anwendungen verbessern.
Aber Fortschritt darf nicht bedeuten, dass unsere Wohnungen, unsere Bewegungen und sogar unsere Körper unbemerkt vermessen werden.
Beim künftigen Mobilfunkstandard 6G wird an einer Technik namens Integrated Sensing and Communication – ISAC gearbeitet. Dabei sollen Funkwellen nicht nur Daten übertragen. Ihre Reflexionen könnten zugleich wie bei einem Radar ausgewertet werden. So könnten je nach technischer Ausgestaltung Personen, Bewegungen, Geschwindigkeiten und Gesten erkannt werden – möglicherweise sogar durch Wände hindurch. Unter geeigneten Bedingungen könnten auch Atmung, Herzschlag oder individuelle Bewegungsmuster analysiert werden.

Das besonders Problematische: Betroffen wären möglicherweise auch Menschen, die gar kein Handy bei sich tragen. Nicht mehr allein das Mobiltelefon wäre erfassbar – der menschliche Körper selbst würde zum Messobjekt.
Die deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden warnen deshalb zu Recht vor einer Eingriffstiefe, die mit einer unsichtbaren Videoüberwachung vergleichbar sein kann. Sie sehen neben dem Datenschutz auch die Unverletzlichkeit der Wohnung aus Artikel 13 des Grundgesetzes berührt.
Chancen dürfen die Gefahren nicht verdecken
Eine solche Technik könnte sinnvoll eingesetzt werden:
bei der Suche nach Verschütteten, bei der Sturzerkennung, zur Warnung vor Personen auf Gleisen, zur Vermeidung von Verkehrsunfällen oder zur medizinischen Überwachung mit freiwilliger Zustimmung.
Dieselbe Infrastruktur könnte aber ebenso missbraucht werden:
zur heimlichen Beobachtung von Wohnungen, zur Erstellung von Bewegungs- und Verhaltensprofilen, zur Wiedererkennung von Menschen anhand ihres Ganges, zur Überwachung von Beschäftigten, Kunden oder Demonstrationen sowie zum Zugriff durch Unternehmen, Polizei, Nachrichtendienste oder Kriminelle.
Hinzu kommen erhebliche Gefahren durch Hackerangriffe und Datenlecks. Wer Zugriff auf solche Sensordaten erhält, könnte womöglich erkennen, wann Menschen zu Hause sind, in welchem Raum sie sich befinden, ob sie schlafen, sich bewegen oder gesundheitliche Auffälligkeiten zeigen. Das wäre für Einbrecher, Erpresser oder autoritäre Überwachungsstrukturen ein digitales Wunschkonzert – für die Freiheit der Bürger hingegen ein Albtraum.
Auch eine App, die lediglich anzeigt, dass gerade eine Erfassung stattfindet, genügt nicht. Eine Warnung verhindert keine Überwachung. Und ein Ausschalter im eigenen Smartphone schützt nicht vor Sensorik durch Mobilfunkmasten, fremde Router oder andere Geräte.
Datenschutz muss in den Standard eingebaut werden
Jetzt ist der entscheidende Zeitpunkt. Die Technik befindet sich noch in Forschung und Standardisierung. ETSI arbeitet bereits an konkreten ISAC-Anwendungen sowie an Fragen der Sicherheit, Privatheit und Vertrauenswürdigkeit. Die endgültige technische Ausgestaltung steht aber noch nicht fest.
Deshalb müssen klare Grenzen gelten:
- Sensorfunktionen müssen grundsätzlich ausgeschaltet sein und dürfen nicht heimlich aktiviert werden.
- Wohnungen und andere besonders geschützte Räume dürfen nicht ohne ausdrückliche Zustimmung erfasst werden.
- Es darf keine anlasslose oder flächendeckende Personenüberwachung geben.
- Kommunikation und Sensorik müssen technisch voneinander getrennt werden können.
- Rohdaten dürfen nicht dauerhaft gespeichert oder zu Bewegungs-, Gesundheits- und Persönlichkeitsprofilen zusammengeführt werden.
- Die Verarbeitung muss möglichst lokal und anonymisiert erfolgen.
- Für staatliche Zugriffe braucht es spezielle, enge gesetzliche Grundlagen und wirksame richterliche Kontrolle.
- Hersteller, Netzbetreiber und Behörden müssen jede Nutzung transparent dokumentieren.
- Heimlicher oder zweckwidriger Einsatz muss spürbare straf- und haftungsrechtliche Folgen haben.
- Die Bürger benötigen echte Schutz- und Widerspruchsmöglichkeiten – auch ohne Smartphone.
Forschende am Barkhausen Institut in Dresden arbeiten bereits an technischen Datenschutzmaßnahmen. Das ist richtig und notwendig. Aber freiwillige Lösungen der Industrie allein reichen nicht aus. Grundrechte dürfen nicht von Herstellerversprechen, Geschäftsmodellen oder später veränderbaren Softwareeinstellungen abhängen.
Als Pirat sage ich klar:
Technik soll den Menschen dienen – nicht Menschen heimlich durchleuchten.
Wir dürfen nicht erst überall eine potenzielle Überwachungsinfrastruktur aufbauen und anschließend darüber diskutieren, wer sie benutzen darf. Sicherheit, Datenschutz und Grundrechte müssen von Anfang an Bestandteil des Standards sein.
Fortschritt ja. Sinnvolle Forschung ja. Lebensrettende Anwendungen ja.
Aber keine unsichtbare Massenüberwachung – weder durch Unternehmen noch durch den Staat.
Unsere Wohnung darf nicht durchsichtig werden, nur weil die Funktechnik leistungsfähiger wird.
Quellen
Datenschutzkonferenz – Positionspapier zur ISAC-Standardisierung in WLAN und 6G:
https://datenschutzkonferenz-online.de/media/dskb/20260617_Beschluss_DSK_Positionspapier-ISAC-Standardisierung-in-WiFi-und-6G.pdf
ETSI – Informationen zur Standardisierung von Integrated Sensing and Communication für 6G:
https://www.etsi.org/newsroom/press-releases/2520-etsi-publishes-first-report-on-isac-use-cases-for-6g
Barkhausen Institut Dresden – Forschung und Informationen zu 6G, Funksensorik und Datenschutz:
https://www.barkhauseninstitut.org/
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